Allgemeine  Geschäftsbedingungen

Abschluss des Reisevertrages

  • Der Reisevertrag wird schriftlich, per E-mail mit den Formularen des Reiseveranstalters ( Reiseanmeldung & Reisebestätigung), einschließlich sämtlicher Nebenabreden  und Sonderwünschen geschlossen.
  • Die Reiseanmeldung und Reisebestätigung ist auch ohne Unterschrift gültig.

Widerrufsbelehrung

  • Der Reiseteilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ohne Angabe von Gründen, schriftlich ( z.b. E-mail) den Reisevertrag widerrufen.

Nach diesem Zeitpunkt gelten die Verpflichtungen und Leistungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter Heidrun Ullmann/ Wohnmobilreise                 

 

Vermittelte Leistungen

Bei ausdrücklich und eindeutig, im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten, zusätzlichen Nebenleistungen ( Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler.Eine Haftung für diese vermittelten Leistungen sind damit ausgeschlossen

Pass - Visa _ Kfz Formalitäten

  • Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU Staates indem die Reise angeboten wird,
  • über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z.b. Pass und Visum ( einschließlich der Fristen zur Erlangung

dieser Dokumente. Kann die Reise infolge fehlender , persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist.( zb. kein gültiger Reisepass oder fehlende KFZ Papiere

 

Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 50% vom Reisepreis zu zahlen.Die restliche Summe ist bis spätestens 45 Tage vor Reisebeginn auf das Konto des Reiseveranstalters zu zahlen.

 

Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Routenbeschreibungen und Tourenvorschlägen der Internetseite www.marokko-wohnmobilreisen.com

 

Leistungsänderungen

Änderung und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter für nötig befunden werden aus gegebenen Anlass, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der angebotenen Reise nicht beeinträchtigen.

 

Rücktritt des Kunden-Nichtantritt der Reise

  • Der Reisende kann jederzeit vor Reiseantritt schriftlich, zb. per mail, von der Reise zurücktreten. Die daraus entstehenden Kosten für den Reisenden ergeben sich wie folgt: Stornierung ab 14 Tage vor Tourbeginn 100%

Stornierung ab 30 Tage vor Tourbeginn 50%         Bei Beschaffung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Rücktrittskosten.Ich empfehle Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Reiseabbruch nach Reisebeginn

wird die Reise nach Reisebeginn in Folge eines Umstandes abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt , steht dem Veranstalter der gesamte Reisepreis weiter zu. 

Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden

  • Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung, erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter & oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise & Verhaltensregeln hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall, der Reisepreis weiterhin zu..Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte ( zb. Info des Veranstalters) Unternehmen um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.